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Aktuell  06.10.2014 (Archiv)

Umsatzsteuer 2015 im Onlinehandel neu

Bisher war es klar: Am Ort des Händlers zu entrichtende USt. wurde von diesem vorgeschrieben und abgerechnet. Private zahlten damit in der EU immer dort, wo der Händler seinen Standort hatte - und sahen nicht viel von der Prozedur.

Das ändert sich in manchen Fällen ab kommendem Jahr. Die EU hat nämlich für bestimmte Leistungen die Umsatzsteuerpflicht verschoben auf das Land, in dem der Kunde sitzt.

EU-Änderungen bei der MWST. ab 2015
Die UST-Steuerpflicht wird im Land des Kunden mit dem Steuersatz des entsprechenden Landes fällig, ...
  • ...wenn der Anbieter und Kunde in der EU sind (keine Drittstaaten)
  • ...wenn der Kunde Privater ist (kein B2B!)
  • ...wenn die Leistung digital ist (keine klassischen Warenhändler)


Telekom-Dienste, Multimedia-Inhalte, Digitale Publikationen, Apps und Programme, Onlinedienste - alles, was digital in die privaten Haushalte geliefert wird, fällt also unter die neue Regelung. Anbieter müssen hier also das Empfängerland feststellen und die Umsatzsteuer des Landes anführen, das dort gilt. So sie dann noch liefern wollen könnte das also auch Preisänderungen am Produkt bedeuten, wenn der Steuersatz höher ist.

Das gibt eine Reihe von Problemen für die Händler digitaler Waren: Sie können schwer feststellen, ob ein angegebenes Land eines Users tatsächlch stimmt. Sie müssen auch die korrekte Preisauszeichnung sicherstellen, also die Landesauswahl recht früh im Prozess des Einkaufs definieren - oder aber, sie 'schlucken' etwaige Steuernachteile (Steuersatz zwischen 15und 27%!) im entsprechenden Land. Doch alleine schon die neuen Herausforderungen an die Shop-Software dürfte viele überfordern.

Spannend wird für viele dann auch das Abführen der Steuern in allen Ländern, die betroffen sind. Wer das laufend machen wird, sollte sich daher rechtzeitig eine 'One Stop Shop'-Meldung (MOSS/MSI) beim Finanzamt holen, die die Steuermeldung zentral an einer Stelle erlaubt. Man braucht dann nicht für jedes Land extra zu melden.

Ihre Meinung dazu? Schreiben Sie hier!

#eCommerce #Steuern #Europa #EU #Umsatzsteuer #2015 #Handel #Internet



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