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eCommerce  12.06.2014 (Archiv)

Verbraucherrechte ab Freitag, 13.

Juni 2014 ist ein wichtiger Zeitpunkt für die Betreiber von Shops im Internet. Ab morgen nämlich gilt die Verbraucherrechtsrichtlinie in Österreich, die zahlreiche Gesetze verändert hat.

Neben der Gefahr für Shop-Betreiber, durch den Konsumentenschutz Nachteile zu erleiden, gibt es auch Vorteile. Risiko ist beispielsweise, dass ein Bestell-Button, der die Zahlungspflicht nicht explizit ausdrückt, den Kunden nicht zur Zahlung verpflichtet. Heißt der vertragsabschließende Knopf bei Ihnen bereits 'zahlungspflichtig bestellen'? Wenn nein, dann haben Sie jetzt dringenden Handlungsbedarf...

Vorteil hingegen ist, dass Shops künftig Retourwaren nur gegen Ersatz der Versandkosten akzeptieren müssen. Man kann also bei Vertragsabschluss entsprechende Angaben zur Retournierung machen und die Kunden damit anhalten, nicht einfach kostenlos zurückzusenden. Das spart so manchem Anbieter viel Aufwand und Kosten.

Die Änderungen ab Freitag, 13.6.2014

Shop-Betreiber müssen künftig mehr informieren. Neben Impressum etc. muss auch die maximale Lieferzeit (bis 30 Tage) angegeben werden. Das Widerrufsrecht ist jetzt mit 14 Tagen doppelt so lange festgelegt wie bisher. Konsumenten sollten das vor Bestellung 'abnicken' müssen, also entweder, man schreibt die Informationen direkt in der Bestellung dazu oder in den AGB, die man akzeptieren muss.

Zwar darf man künftig Retouren gegen Kostenersatz anbieten, dafür ist eine Hotline künftig nicht kostenpflichtig erlaubt. Auch dürfen Zahlungsformen nicht mit eigenen Kosten (Zahlscheingebühr) 'bestraft' werden - zumindest eine Zahlungsform, die üblich und verbreitet ist, muss gratis möglich sein. Für den Händler ist das Geschäft auch erst erledigt, wenn das Paket angenommen wurde - bisher reichte schon die Übergabe an den Logistiker. Auf jeden Fall muss Tansparenz in jeder Hinsicht groß geschrieben werden - so etwa auch bei Rücksendekosten, Versandkosten, Liefergebieten etc. - all das muss vor der Bestellung bereits offensichtlich und klar sein.

ToDo: Checkliste für Händler
  • 'zahlungspflichtig bestellen' als Bestellbutton?
  • Neue Frist für Widerrufe: 14 Tage
  • Formular für Widerrufsrecht
  • Rücksendekosten kommuniziert?
  • ein bedeutendes kostenfreies Zahlungsmittel aktiv?
  • offene Angaben zu Liefergebieten, Kosten, LIeferzeiten?


Denken Sie daran, dass das nicht nur vor der Bestellung klar sein muss, sondern auch in der Bestellbestätigung dokumentiert werden muss. Das Musterformular zum Widerruf muss verfügbar sein!


Für den Widerruf soll es Mustertexte geben, die man idealerweise auf der Website kommuniziert. Man kann solche Formulare aber auch der Lieferung beilegen. Die derzeitigen Mustertexte scheinen noch nicht optimal zu sein, mit guten fertigen Formularen ist demnächst zu rechnen. Shop-Betreiber tun gut daran, diese dann den Kunden leicht zugänglich zu machen.

Bestätigung der Bestellung

Auch die Bestellbestätigung sollte am aktuellen Stand sein und alle relevanten Informationen beinhalten. Widerrufsrechte, Rücksendekosten etc. müssen so dokumentiert werden. Auch hier also sollte der Verweis auf die neuen Konditionen deutlich erfolgen, um wirksam zu werden.

Spannend wird es noch mit den Liefergebieten. Alle, die ein Shop bedienen will, haben eigene Umsetzungen der Richtlinie der EU gemacht, die nicht immer gleich sein müssen. Man sollte also sicher gehen, dass man in Ländern, die man beliefern will, auch die nationalen Gesetze genau kennt und umgesetzt hat.

Ihre Meinung dazu? Schreiben Sie hier!

#Europa #Richtlinie #Verbraucherrecht #Konsumentenschutz #eCommerce



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