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Aktuelles  15.01.2013 (Archiv)

Gegen Festplattensteuer

Eine neue Plattform für ein modernes Urheberrecht macht gemeinsam mit der WKO mobil gegen die Forderungen von Künstlerverwertungen, die neue Einnahmen aus Festplatten- und Handy-Abgaben für sich fordern.

Sie haben heute eine parlamentarische Bürgerinitiative gestartet. Sie hat zum Ziel, die geplante Urheberrechtsabgabe zu verhindern. Die ersten Unterzeichner der bundesweiten Unterschriftenaktion waren Plattform-Sprecher und DiTech-Geschäftsführer Damian Izdebski und Bettina Lorentschitsch, Obfrau der WKO-Bundessparte Handel. Beide betonen, nicht gegen eine faire und angemessene Vergütung der Künstler zu sein, aber die gegenwärtig geplante Festplattenabgabe würde dem österreichischen Handel massive Wettbewerbsnachteile bescheren. Davon wäre letztendlich der Konsument betroffen. Derzeit profitieren Österreichs Künstler jährlich von 200 Mio. Euro. Die kontrovers diskutierte Festplattensteuer soll für die Verwertungsgesellschaften rund 30 Mio. Euro einbringen.

Die Unterschriftenaktion läuft bis 22. Februar. Danach sollen die gesammelten Listen dem Nationalrat vorgelegt werden. Auf Anfrage von pressetext beziffert Lorentschitsch das Ziel der Initiative auf 10.000 Unterzeichner. Die Mitglieder der Bundessparte Handel werden in den kommenden Tagen über die Aktion ausführlich informiert, heißt es.

Die Initiatoren fühlen sich in ihrer Meinung von einer in Auftrag gegebenen Umfrage des Marktforschungsinstituts Peter Hajek bestätigt. Ihr zufolge sehen es 64 Prozent der Österreicher als gerechtfertigt, dass Kunstschaffende entschädigt werden. Gleichzeitig seien allerdings 67 Prozent gegen eine Urheberrechtsabgabe auf alle Speichermedien. Laut Lorentschitsch sei die Abgabe größer als die Handelsspanne und bezeichnet deren Einführung als anachronistisch und veraltet. Die Initiatoren rechnen vor, dass die Steuer auf eine 60-Euro-Festplatte (1 TB) auf rund 30 Euro käme.

Izdebski und Lorentschitsch kritisieren, dass die Urheberrechtsabgabe sämtliche Festplatten betrifft, angefangen vom USB-Stick über die Speicherkarte in der Digitalkamera bis hin zur Festplatte im eigenen Notebook. Auch Navigationsgeräte in Autos gehören dazu. 'Die Besteuerung soll mehrfach stattfinden. Das System passt nicht zur tatsächlichen Nutzung der Geräte', sagt Izdebski.

Auch das Argument, die Steuer sei schlicht der legitime Nachfolger der Leerkassettenabgabe, kann der Obmann der Plattform nicht nachvollziehen. Die Annahme, die eigene persönliche Festplatte zu Hause sei voll mit Copyright-Inhalten, hält er für realitätsfremd. Obwohl der Konsument einen höheren Preis für sein Produkt zahle, bekomme er keine Gegenleistung, so der Vorwurf.

Izdebski führt aus, dass es sich bei den Käufern von Festplatten um sehr internetaffine Nutzer handelt. Sein Unternehmen erwirtschafte jährlich rund ein Drittel des Gesamtumsatzes durch den Online-Handel. Aufgrund der drohenden hohen Abgabe könnten viele Kunden ihre gewünschten Produkte künftig im Ausland bestellen. In Deutschland beträgt die Urheberrechtssteuer nur einen Bruchteil von jener in Österreich angedachten. In Großbritannien will man diese sogar wieder ganz abschaffen. Die Problematik müsse in einem europäischen Kontext gesehen werden, so Izdebski, der für 2014 auf eine einheitliche EU-Regelung hofft.

Insgesamt sind die Verwertungsgesellschaften ein Problemfall der modernen Wirtschaft. Sie wurden zu einer Zeit eingeführt und finanziert, als es reichte, Einnahmen durch Radiosendungen etc. an die zu verteilen, die in den wenigen Sendern gespielt wurden. Musiker bekamen über den Umweg einer einheitlichen Abrechnungsstelle ihre Honorare.

Heute entwickelt sich das damals vorteilhafte System ins Gegenteil. Die Einnahmen-Basis, der Speicher (damals Musikkassette) wird praktisch nicht mehr für Musik verwendet, gleichzeitig findet der Konsum über das Internet statt. Die Geld-Verteilung nach den alten Schlüsseln ist schon lange auch für die Künstler nicht mehr fair, große Gruppen an eigentlich zu begünstigenden Werkschaffenden kommen gar nicht in den Genuss des Systems. Andere, wie Firmen, sind Nettozahler ohne Gegenleistung. Am schlimmsten trifft es Urheber wie Fotografen, die für ihre Datenmengen große Festplatten kaufen müssen, aber von dem Mechanismus nicht profitieren.

Gleichzeitig wird das alles aber auch für Konsumenten fatal: Früher galt die Abgabe für MCs als Ausgleich für die private Nutzung von Musik, der Privatkopie. Heute soll das Geld weiter bezahlt werden, die Privatnutzung einer Kopie wird aber immer mehr verhindert. Kopierschutz, DRM und ähnliche Vorkehrungen machen Konsumenten zu Zahlern für etwas, das keine Gegenleistung bringt. Und wo das Geld nicht bei den Künstlern landet, die sie eigentlich bezahlen würden.

Statt eine Festplattenabgabe zu einer anachronistischen Lösung zu fordern wäre es an der Zeit, die Macht der Verwertungsgesellschaften zu brechen, die Künstler zu unterstützen und die Zahlungen fair zu gestalten. Denn Konsumenten sind sehr wohl in der Lage, Urheber zu entlohnen - wenn der Gegenwert stimmt ist das das geringste Problem.

pte/red

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#Festplattenabgabe #Urheberrecht #Copyright #Steuern #Recht #Kunst #Österreich #WKO



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