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Aktuelles  09.07.2014 (Archiv)

Modell Airbnb am Ende

Das Geschäftsmodell, bei dem über eine Onlineplattform ganz normale Wohnungen als Pension vermietet werden können, hat durch aktuelle Gerichtsentscheidungen ein Ende in Österreich.

Der OGH hat entschieden, dass andere Mietet in einem Haus fremde Personen nicht akzeptieren müssen. Ist eine Wohnung nicht als Hotelbetrieb genehmigt, dürfen demnach auch nicht ohne Einwilligung aller anderen Hausparteien keine Ferienwohnungen vermietet werden.

Eine komplette Vermietung einer Wohnung ist ohnehin ohne Zustimmung des Besitzers nicht möglich. Bisher jedoch hat man sich darauf berufen können, ohnehin nur einen Teil weiter zu vermieten - die Untermiete in einem Zimmer ist da rechtlich durchgegangen. Gewinnabsicht wurde von den Vermietern auch immer bestritten, trotzdem sind Steuerfahnder in dem Umfeld immer höchst aktiv gewesen.

Private Angebote im Tourismus
Neben den klassischen Privatzimmern im Tourismus gibt es auch eine Variante, die noch privater ist: So werden Zimmer in der eigenen Wohnung vermietet. Der Mitbewerb, der oft ohne Steuerzahlung und offizielle Genehmigung arbeitet, ist den professionellen Anbietern ein Dorn im Auge.

9 flats
Airbnb
Couchsurfing
Wimdu


Über den Gerichtsentscheid vom obersten Gericht in Österreich wird man sich dort also freuen. Die vier Plattformen, die wir aus diesem Segment beispielhaft verlinken, zeigen das freilich noch nicht. Tausende Anbieter zeigen dort (noch) ihre Offerten in Österreich an.


Mit dem OGH-Entscheid sind die Hoteliers nun einen entscheidenden Schritt weiter, um die unliebsame Konkurrenz los zu werden. Es bräuchte nun eine Umwidmung zur Ferienwohnung, will man weiterhin legal bei Airbnb und ähnlichen Portalen anbieten zu können. Die Chance, das bei Besitzer und Nachbarn durchzubringen und trotz Steuererklärung noch wirtschaftlich sinnvoll anbieten zu können, ist eher gering.

Ihre Meinung dazu? Schreiben Sie hier!

#Tourismus #Hotels #Gericht #Vermietung #Recht



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