Tipps und Tricks 13.08.2009 (Archiv)
Retoursendung nach Probe erlaubt
Kauf per Mausklick - ein Konsument schickte eine aus dem Internet bestellte Ware zurück. Aber: Der Anbieter verrechnete ein Entgelt, weil der Konsument zuvor die Ware ausgepackt und ausprobiert hatte.Die AK meinte, testen sei keine Benutzung. Der
Oberste Gerichtshof gab nun der AK Recht und stellt klar: Auspacken
und testen der Internet-Produkte ist erlaubt, ohne dass einem
Konsumenten bei der Rücksendung dafür Kosten berechnet werden. Das
Urteil gilt nicht für alle Produkte, ausgenommen sind etwa
Maßanfertigungen, CDs, Tickets, DVDs.
Der Fall, der vor Gericht landete, war so: Herr Z. bestellte im Internet für ein WLAN Funknetzwerk Antennen
bei einem Anbieter für Funktechnik und Elektronik. Nachdem Herr Z.
die Antennen probeweise in Betrieb genommen hatte, stellte er fest,
dass es mit der Funkverbindung nicht klappte. Herr Z. sandte bereits
am nächsten Tag die Antennen zurück. Aber er erlebte eine
Überraschung: Vom bezahlten Kaufpreis bekam er nur etwas mehr als
zwei Drittel zurück. Der Verkäufer machte nämlich Kosten für eine
Wertminderung der Antennen geltend - wegen Benutzung, Verpackung und
Funktionsprüfung.
Die AK vertrat die Rechtsansicht, dass im bloßen Auspacken und dem
probeweisen Betrieb noch keine Benutzung zu sehen ist. Das
Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz und der Oberste Gerichtshof
folgten der Rechtsansicht der AK. Es widerspricht der
EU-Fernabsatzrichtlinie, dem Verbraucher ein Entgelt aufzuerlegen,
wenn der die Ware lediglich begutachtet oder nur kurz in Gebrauch
genommen hat. Im bloßen Auspacken und Ausprobieren kann noch kein
wertmindernder Gebrauch gesehen werden, da sonst das Rücktrittsrecht
umgangen oder erschwert werden würde. Das alleinige Ausprobieren sei
noch keine Benützung, heißt es im Urteil.
Ihre Meinung dazu? Schreiben Sie hier!
Newsticker per eMail oder RSS/Feed!
Auch interessant!
Warenrücksendungen werden teurer
Bisher trugen die Onlineshops wie Versandhäuser die Kosten der Retouren, was von den Kunden duraus ausgen...
Forum: Ihre Meinung dazu! Ins Forum dazu posten... |