WebWizard   19.4.2024 01:26    |    Benutzerkonto
contator.net » WebNews » WebWizard.at » Magazin » Affiliate eCommerce  
 

Wir brauchen Cookies, siehe unsere Datenschutzerklärung.















Neueste Artikel

Digitales Vertrauen
Temu abgemahnt
Große Transportdrohne
Kunden nicht auf Video
Digital gegen Rezession
Rund läßt kaufen
Eine schlechte Bewertung kann Urteil bilden
Gendern im eCommerce nicht relevant
mehr...








50 Jahre Porsche Turbo


Aktuelle Highlights

Medien mit KI


 
Aktuell
Tipps und Tricks  13.08.2009 (Archiv)

Retoursendung nach Probe erlaubt

Kauf per Mausklick - ein Konsument schickte eine aus dem Internet bestellte Ware zurück. Aber: Der Anbieter verrechnete ein Entgelt, weil der Konsument zuvor die Ware ausgepackt und ausprobiert hatte.

Die AK meinte, testen sei keine Benutzung. Der Oberste Gerichtshof gab nun der AK Recht und stellt klar: Auspacken und testen der Internet-Produkte ist erlaubt, ohne dass einem Konsumenten bei der Rücksendung dafür Kosten berechnet werden. Das Urteil gilt nicht für alle Produkte, ausgenommen sind etwa Maßanfertigungen, CDs, Tickets, DVDs.

Der Fall, der vor Gericht landete, war so: Herr Z. bestellte im Internet für ein WLAN Funknetzwerk Antennen bei einem Anbieter für Funktechnik und Elektronik. Nachdem Herr Z. die Antennen probeweise in Betrieb genommen hatte, stellte er fest, dass es mit der Funkverbindung nicht klappte. Herr Z. sandte bereits am nächsten Tag die Antennen zurück. Aber er erlebte eine Überraschung: Vom bezahlten Kaufpreis bekam er nur etwas mehr als zwei Drittel zurück. Der Verkäufer machte nämlich Kosten für eine Wertminderung der Antennen geltend - wegen Benutzung, Verpackung und Funktionsprüfung.

Die AK vertrat die Rechtsansicht, dass im bloßen Auspacken und dem probeweisen Betrieb noch keine Benutzung zu sehen ist. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz und der Oberste Gerichtshof folgten der Rechtsansicht der AK. Es widerspricht der EU-Fernabsatzrichtlinie, dem Verbraucher ein Entgelt aufzuerlegen, wenn der die Ware lediglich begutachtet oder nur kurz in Gebrauch genommen hat. Im bloßen Auspacken und Ausprobieren kann noch kein wertmindernder Gebrauch gesehen werden, da sonst das Rücktrittsrecht umgangen oder erschwert werden würde. Das alleinige Ausprobieren sei noch keine Benützung, heißt es im Urteil.

Ihre Meinung dazu? Schreiben Sie hier!



Newsticker per eMail oder RSS/Feed!

Auch interessant!
Warenrücksendungen werden teurer
Bisher trugen die Onlineshops wie Versandhäuser die Kosten der Retouren, was von den Kunden duraus ausgen...

Forum: Ihre Meinung dazu!

[AufZack Talk] [Forum]     
Ins Forum dazu posten...
Betreff/Beitrag:

   






Top Klicks | Thema Tipps und Tricks | Archiv

 
 

 


GTI Fanfest 2024


AMG GT 43 Coupe


Altblechliebe 4.0


Taycan mit 1100 PS


Porsche Taycan 2024


Aston Martin Vantage


Ist die Domain frei?


Renault Scenic Electric

Aktuell aus den Magazinen:
 4 Mio. im Lotto 6 aus 45 Vierfachjackpot am Sonntag
 EV5 Kia zeigt das SUV in Europa
 2,8 Mio. warten Dreifackjackpot in Österreich
 Menschenrechte Missbrauch im Namen des Klimas?
 Vierfachjackpot 4,5 Mio. im Topf im Lotto in Österreich

contator.net im Überblick:
 Webnews  WebWizard | Bundesland.at | Wien-Tipp.at | NewsTicker
 Business  Journal.at | Anfrage.net | plex | Seminar.At | BizTipp
 Auto  Auto.At | TunerAuto.At | OldtimerAuto.At | AutoTalk.At | AutoGuide.At | AutoBiz.At
 Freizeit  Style.at | Famili.at | Kinofilm.at | Musical.at | heavy.at | grlz | WitzBold | Advent.At
 Shopping  anna | Shoppingcity.at | SchatzWelt Gewinnspiele | Prozente.net Gutscheine
 Community  AufZack! | Flirtparty | Player | Schmuddelecke

Rechtliches
Copyright © 2024    Impressum    Datenschutz    Kontakt    Sitemap    Wir gendern richtig!
Tripple