Aktuelles 16.07.2008 (Archiv)
In die Irre geführt...
Shops im Internet ändern mitunter die Preise schnell, um auf den Mitbewerb zu reagieren oder um Vorteile an Kunden weiterzugeben. Gerichte wollen das nun unterbinden.OLG Stuttgart hat es nun als irreführende Werbung angesehen, wenn Preise auf einer Website zwar angepasst werden, andere Preise auf Preisvergleichsplattformen und Suchmaschinen aber stehen bleiben. Diese führen das Update ja maximal täglich aus, meist noch viel seltener.
Sind nun auf einer solchen Plattform teurere Preise als in einem Shop, so gilt das für das Gericht als irreführend. Als Anbieter sollte man sicherheitshalber also Preise nicht zu oft ändern und die Aktualisierung an die der Partner anpassen.
Ob das so praxisfremde Urteil auch sonstwo Bedeutung erlangt, wird sich erst zeigen müssen. Dass sich Gerichte (und auch der Gesetzgeber) mit der Materie des Internet nicht all zu sehr auskennen oder auseinandersetzen, zeigt aber auch dieses Urteil wieder einmal deutlich. Der Staat kommt mit der Geschwindigkeit und den Gegebenheiten der virtuellen Welt nicht mit, scheint es.
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